14.07.2008 Crash! Wenn es im Ausland kracht
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Das wünscht man seinem ärgsten Feind nicht – einen Autounfall im Urlaub.
Zu dem Schrecken und dem Ärger kommen dann oft noch südländisches Temperament,
eine fremde Sprache sowie unbekannte Notfall-Nummern und Verkehrsregeln.
Das fängt schon beim Absichern der Unfallstelle an.
In vielen Europäischen Ländern, z. B. Belgien, Italien, Kroatien, Portugal, herrscht
Warnwestenpflicht. In Österreich kostet bereits das bloße Nicht-Mitführen der Warnweste
mindestens 21 Euro. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und
Tschechien muss bei einem Unfall grundsätzlich die Polizei gerufen werden,
auch wenn keine Personen verletzt sind und der Sachschaden überschaubar zu sein scheint.
ARAG Experten raten, die Polizei auch in anderen Ländern zu rufen, um eine polizeiliche
Unfallbestätigung oder eine Kopie des Unfallprotokolls zu erhalten.
Eine Grüne Versicherungskarte braucht man allerdings nur noch, wenn man außerhalb
Europas unterwegs ist.
Einfacher ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall innerhalb Europas.
Diese kann über einen so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen
Versicherung in Deutschland erfolgen.
Und so geht´s: Beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 oder
www.zentralruf.de erfährt der Geschädigte nach seiner Heimkehr,
wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, der den Schaden im
Namen und für Rechnung des verantwortlichen ausländischen Versicherers reguliert.
Wenn kein Regulierungsbeauftragter benannt wird, oder wenn dieser nicht innerhalb
von drei Monaten reagiert, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe
wenden, Telefon: 040 30180-0.
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