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[25.03.2008] 
Urteil: Kein Kfz-Schein im Handschuhfach
 
 

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ADAC Versicherungen
Auch mit Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht ständig im Auto aufbewahren. Darauf machen ARAG Experten aufmerksam. Befindet sich der Schein nämlich dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs, muss die Versicherung bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz zahlen.

Diese bittere Erfahrung machte ein Geschäftsführer vor dem Oberlandesgericht Celle, der den Kfz-Schein seines später entwendeten Firmenwagens von Anfang an zusammen mit der Servicemappe im Fahrzeug deponiert hatte. Das Gericht verurteilte ihn zur Rückzahlung von 10.582,75 Euro, die die Assekuranz auf die Diebstahlsanzeige hin unter Vorbehalt gezahlt hatte. Das Deponieren des Fahrzeugscheins im Auto sei grob fahrlässig und trotz Alarmanlage und Wegfahrsperre nicht zu entschuldigen, meinten die Richter und machten zudem einen deutlichen Unterschied zwischen gelegentlichem, kurzfristigem oder einmaligem „Liegenlassen“ und genereller, dauerhafter Verwahrung der Papiere. Letzteres wertete das Gericht als erhebliche Gefahrerhöhung, die eine Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung begründet hätte.

Tatsächlich aber wurde die Versicherung in dem konkreten Fall über die Verwahrung des Kfz-Scheins erst in der Schadensmeldung informiert (OLG Celle, Az.: 8 U 62/07).

 
 
 
   
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