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[24.03.2008] 
Das Unfall 1x1
Verkehrsrecht – Unfallregulierung - Schadensersatz u Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
 
 

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ADAC Versicherungen
Aufgrund des immer dichter werdenden Verkehrs „kracht' es auf deutschen Strassen täglich zu Haufe. Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt.

Die Abwicklung von Unfällen und die Regulierung von Unfallschäden ist in den seltensten Fällen eine ganz klare Angelegenheit.

Schuld oder nicht Schuld, das ist - nicht nur im Nachhinein - immer die zentrale und oft streitige Frage, an der sich nicht selten schon so mancher Streit entzündet hat.

War die Verkehrssituation und Verschuldensfrage vor Ort zumeist noch eindeutig und hat möglicherweise sogar einer der Beteiligten die Verantwortlichkeit auf sich genommen, so kann diese Betrachtung und Beurteilung der Situation am nächsten Tag (evtl. nach Rücksprache mit der eigenen Versicherung) oft schon ganz anders ausfallen.

Hinzu kommt, dass das was für den Unfallbeteiligten völlig eindeutig erscheint, juristisch viel komplizierter und verzwickter sein kann.

Problematisch wird es nach einem Unfall häufig bei der Schadensregulierung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung.

Wenn man nun den Versuch unternimmt, seine Ansprüche gegenüber der Gegenseite „auf eigene Faust' durchzusetzen, wird man am Ende eines endlosen und zermürbenden Papierkrieges oft feststellen, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens gänzlich ablehnt oder sie nicht willens ist, den vollen Betrag zu zahlen, der einem zur vollständigen Deckung Ihres Schadens rechtmäßig zustünde.

Bei der Abwicklung ist der Rat eines Anwalt sinnvoll: ob es die erste Beratung hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters, des Erstellens eines Kostenvoranschlages, der Anmietung eines Ersatzwagens oder die weitere Abwicklung mit der eigenen Haftpflicht-/Kaskoversicherung oder die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung ist

Auch wenn man meint, dass alles klar sei, sollte man auf den anwaltlichen Rat nicht verzichten. Der Anwalt kennt sich bestens aus im Verkehrsrecht und weiss, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden) für den Geschädigten geltend gemacht werden kann oder ob gegebenenfalls eine Mitschuld die Ansprüche eventuell einschränkt.

Abschließend sollten man sich noch folgendes klar machen:

Die Interessen der gegnerischen Versicherung sind denen des Geschädigten völlig entgegengesetzt. Wo der Geschädigte sein Geld erhalten möchten, wollen die Versicherungen ihr Geld nicht ausgeben.

Sofern man die Regulierung Ihres Schadens selbst in die Hand nehmen will, muss man sich darüber im klaren sein, dass man sich auf einen Wettstreit mit einem absoluten Vollprofi einlässt, dessen Mitarbeiter sich tagein, tagaus mit nichts anderem beschäftigen, als mit der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Bei diesem Kräfteverhältnis kann der Geschädigte eigentlich nur unterlegen sein und in großen Teilen verlieren. Man tritt gegen einen Gegner in den Ring, der mit allen Wassern gewaschen ist und über die Kondition verfügt, den Kampf über sehr viele Runden zu führen.

 
 
 
   
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