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Bei der Rettung von Menschenleben auf der Autobahn geht es um Sekunden. Deshalb ist den Rettungsfahrzeugen höchste Priorität beim Anfahren der Unfallstelle zu gewähren. Dennoch kommt es nach Erfahrungen des Automobilclub von Deutschland, AvD, immer wieder zu Verzögerungen, weil es den Autofahrern, die im nachfolgenden Stau stehen, nur selten gelingt, schnell genug eine passierbare Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden.
Jeder Führerscheininhaber hat zumindest davon gehört, dass eine Rettungsgasse zu bilden ist. Angesichts einer stetig zunehmenden Anzahl von Fahrstreifen sind aber offenbar viele Autofahrer irritiert, wenn Sie die Signalhörner hören. Dabei ist das Verhalten nach §11 Abs. 2 in der Straßenverkehrsordnung geregelt: Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss ein Verwarnungsgeld zahlen.
Auf Autobahnen und Außerortstraßen
Die Fahrzeuge haben sich schon bei der Bildung eines Verkehrsstaus so einzuordnen, dass umgehend eine Rettungsgasse gebildet werden kann. Demnach müssen Autofahrer auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung eine Gasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dazu weichen sie nach links oder rechts aus. Bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen wird eine Durchfahrt zwischen der linken und der mittleren Fahrbahn gebildet, wenn der Verkehr stockt.
Bei einspurigen Straßen
Nahen Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn auf einspurigen Straßen, muss ebenfalls sofort freie Bahn geschaffen werden. Im Normalfall fährt der Fahrzeuglenker sein Auto an den rechten Straßenrand oder auf den Randstreifen. Das hängt stets von der Situation und der Größe des herannahenden Einsatzfahrzeuges ab.
Bei zweispurigen Straßen
In diesem Fall fahren die Verkehrsteilnehmer wie auf der Autobahn auf der linken Spur nach links und die anderen ganz nach rechts. Bei drei- oder noch mehr spurigen Straßen wird die Rettungsgasse stets zwischen der äußersten linken und der rechts daneben liegenden Spur gebildet.
Standspur
Der Standstreifen ist ausschließlich für die Pannenfahrzeuge vorgesehen und darf auf keinen Fall genutzt werden. Ausnahme: In Österreich ist der Standstreifen ausschließlich den Rettungsfahrzeugen vorbehalten. Da es aber häufig zu legitimen Blockierungen kommt – havarierte Fahrzeuge beispielsweise – wird im Nachbarland derzeit eine Gesetzesänderung diskutiert. |