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20.11.2008
Keine Panik wegen Wintereinbruch: Sicher durch das weiße Chaos


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Der ACE Auto Club Europa sieht trotz der Warnungen vor einem massiven Wintereinbruch keinen Grund, Panikstimmung zu verbreiten.

"Die meisten Autofahrer werden ihre Fahrweise verantwortungsbewusst auf die widrigen Gegebenheiten einstellen", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Donnerstag in Stuttgart.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben laut ADAC gezeigt, dass Autofahrer bei extremen Schneefällen oftmals stundenlang in ihren Fahrzeugen ausharren mussten, weil selbst die Räum- und Hilfsfahrzeuge nicht mehr weiter kamen. Folgende Tipps sollten jetzt unbedingt beachtet werden:
  • Bei winterlichen Bedingungen nur mit der entsprechenden Ausrüstung losfahren. Wer noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte dies jetzt schleunigst nachholen. Kühlerflüssigkeit und Scheibenreinigungsanlage auf Frostschutz überprüfen.
  • Bei Startproblemen dringend die Leistungsstärke der Batterie testen, gegebenenfalls aufladen oder die altersschwache Stromquelle austauschen.
  • Bei längeren Fahrten und vorhergesagten starken Schneefällen nur mit vollem Tank starten und Zwangspausen einkalkulieren. Zur Notausrüstung gehören warme Decken, etwas Proviant, Getränke und Spielzeug für Kinder.
  • Räumfahrzeuge sollten auf Autobahnen nicht überholt werden. Die Gefahren bei einem solchen Manöver und beim Fahren auf ungeräumter Fahrbahn dürfen nicht unterschätzt werden.

Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes machte der ACE darauf aufmerksam, dass die Zahl der Unfälle aufgrund von Aquaplaning (Aufschwimmen/Glätte durch Regenwasser) seit 2005 angestiegen sind.

Der ACE macht für das wachsende Aquaplaning-Problem die vielerorts schlechte Fahrbahnbeschaffenheit verantwortlich. "Bund, Länder und Gemeinden vernachlässigen hier ihre Verkehrssicherungspflicht und lassen Fahrbahnen zu Kraterlandschaften verkommen", kritisierte der ACE.

Größte Vorsicht bei Aquaplaning
Der Club schließt nicht aus, dass nach den von Wetterdiensten für dieses Wochenende angekündigten massiven Schneefällen abrupt Tauwetter und damit Schneeschmelze einsetzt. Drainagen und Kanalabflüsse könnten dann die großen Mengen des Tauwassers oft nicht mehr aufnehmen. Das Wasser sammle sich auf dem Asphalt. Folglich drohten Fahrzeuge aufzuschwimmen. Die Reifen verlören dabei die Bodenhaftung.

Grund: Das Reifenprofil kann ab einer bestimmten Geschwindigkeit den auf der Fahrbahn befindlichen Wasserfilm nicht mehr verdrängen. Ähnliche Effekte gibt es laut ACE bei Schneematsch. Immer dann, wenn der direkte Kontakt zur Fahrbahn verloren gehe, gerate das Auto unkontrolliert ins Schlittern und sei nicht mehr manövrierfähig. Um Aquaplaning zu vermeiden, rät der ACE, folgende Hinweise zu beachten.
  • Anzeichen für drohendes Aquaplaning: Die Reifen- bzw. Wasserspuren des auf nasser Fahrbahn vorausfahrenden Fahrzeugs verschwinden bereits nach wenigen Metern.
  • Aquaplaning real: Das Lenkrad lässt sich ungewöhnlich leicht drehen und das Auto reagiert nicht mehr auf die Steuerung. Außerdem: Die Motordrehzahl steigt plötzlich an.
  • Besonderheiten: Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb sind leichte Schläge auf das Lenkrad zu spüren, wenn die Reifen von der Wasserschicht wieder auf die Fahrbahn gleiten.
  • Akustik: Wasser spritzt besonders laut gegen den Fahrzeugboden.

Gänzlich falsch ist es, bei Aquaplaning in Panik zu verfallen und hektisch zu bremsen. Besser sei es, bei dem ersten Anzeichen von Aquaplaning den Fuß vom Gas zu nehmen, auszukuppeln und das Lenkrad gerade zu halten. Für Autos mit Automatikgetriebe gilt: Vorsichtig Gas wegnehmen. Um Komplikationen bei Nässe von vorn herein zu vermeiden rät der ACE, das Tempo zu drosseln.

Droht Strafe bei Sommerreifen im Winter? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist verankert, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Laut ACE muss demnach jedes Auto über eine "geeignete Bereifung" verfügen. Wer hiergegen verstößt, hat mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro zu rechnen. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs sind 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Diese StVO-Vorschrift ist entgegen anderslautender Behauptungen aber nicht gleichbedeutend mit einer gesetzlichen "Winterreifenpflicht". Die gibt es so nur in Österreich und zwar in der Zeit vom 1. November bis 15. April für PKW, Kombi und LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht.