20.11.2008 Keine Panik wegen Wintereinbruch: Sicher durch das weiße Chaos
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Der ACE Auto Club Europa sieht trotz der Warnungen vor einem massiven Wintereinbruch
keinen Grund, Panikstimmung zu verbreiten.
"Die meisten Autofahrer werden ihre Fahrweise verantwortungsbewusst auf die widrigen
Gegebenheiten einstellen", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Donnerstag in
Stuttgart.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben laut ADAC gezeigt, dass Autofahrer bei
extremen Schneefällen oftmals stundenlang in ihren Fahrzeugen ausharren mussten,
weil selbst die Räum- und Hilfsfahrzeuge nicht mehr weiter kamen. Folgende Tipps
sollten jetzt unbedingt beachtet werden:
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Bei winterlichen Bedingungen nur mit der entsprechenden Ausrüstung losfahren.
Wer noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte dies jetzt schleunigst nachholen.
Kühlerflüssigkeit und Scheibenreinigungsanlage auf Frostschutz überprüfen.
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Bei Startproblemen dringend die Leistungsstärke der Batterie testen, gegebenenfalls
aufladen oder die altersschwache Stromquelle austauschen.
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Bei längeren Fahrten und vorhergesagten starken Schneefällen nur mit vollem
Tank starten und Zwangspausen einkalkulieren. Zur Notausrüstung gehören
warme Decken, etwas Proviant, Getränke und Spielzeug für Kinder.
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Räumfahrzeuge sollten auf Autobahnen nicht überholt werden. Die Gefahren bei
einem solchen Manöver und beim Fahren auf ungeräumter Fahrbahn dürfen nicht
unterschätzt werden.
Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes machte der ACE darauf
aufmerksam, dass die Zahl der Unfälle aufgrund von Aquaplaning (Aufschwimmen/Glätte
durch Regenwasser) seit 2005 angestiegen sind.
Der ACE macht für das wachsende Aquaplaning-Problem die vielerorts schlechte
Fahrbahnbeschaffenheit verantwortlich. "Bund, Länder und Gemeinden vernachlässigen
hier ihre Verkehrssicherungspflicht und lassen Fahrbahnen zu Kraterlandschaften
verkommen", kritisierte der ACE.
Größte Vorsicht bei Aquaplaning
Der Club schließt nicht aus, dass nach den von Wetterdiensten für dieses Wochenende
angekündigten massiven Schneefällen abrupt Tauwetter und damit Schneeschmelze
einsetzt. Drainagen und Kanalabflüsse könnten dann die großen Mengen des Tauwassers
oft nicht mehr aufnehmen. Das Wasser sammle sich auf dem Asphalt. Folglich drohten
Fahrzeuge aufzuschwimmen. Die Reifen verlören dabei die Bodenhaftung.
Grund: Das Reifenprofil kann ab einer bestimmten Geschwindigkeit den auf der
Fahrbahn befindlichen Wasserfilm nicht mehr verdrängen. Ähnliche Effekte gibt
es laut ACE bei Schneematsch. Immer dann, wenn der direkte Kontakt zur Fahrbahn
verloren gehe, gerate das Auto unkontrolliert ins Schlittern und sei nicht mehr
manövrierfähig. Um Aquaplaning zu vermeiden, rät der ACE, folgende Hinweise
zu beachten.
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Anzeichen für drohendes Aquaplaning: Die Reifen- bzw. Wasserspuren des auf
nasser Fahrbahn vorausfahrenden Fahrzeugs verschwinden bereits nach wenigen Metern.
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Aquaplaning real: Das Lenkrad lässt sich ungewöhnlich leicht drehen und das
Auto reagiert nicht mehr auf die Steuerung. Außerdem: Die Motordrehzahl
steigt plötzlich an.
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Besonderheiten: Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb sind leichte Schläge auf das
Lenkrad zu spüren, wenn die Reifen von der Wasserschicht wieder auf die Fahrbahn
gleiten.
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Akustik: Wasser spritzt besonders laut gegen den Fahrzeugboden.
Gänzlich falsch ist es, bei Aquaplaning in Panik zu verfallen und hektisch zu bremsen. Besser sei es, bei dem ersten Anzeichen von Aquaplaning den Fuß vom Gas zu nehmen, auszukuppeln und das Lenkrad gerade zu halten. Für Autos mit Automatikgetriebe gilt: Vorsichtig Gas wegnehmen. Um Komplikationen bei Nässe von vorn herein zu vermeiden rät der ACE, das Tempo zu drosseln.
Droht Strafe bei Sommerreifen im Winter?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist verankert, dass die Ausrüstung von
Kraftfahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Laut ACE muss demnach
jedes Auto über eine "geeignete Bereifung" verfügen. Wer hiergegen verstößt, hat
mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro zu rechnen. Bei einer Behinderung des
Straßenverkehrs sind 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Diese StVO-Vorschrift
ist entgegen anderslautender Behauptungen aber nicht gleichbedeutend mit einer
gesetzlichen "Winterreifenpflicht". Die gibt es so nur in Österreich und zwar in der
Zeit vom 1. November bis 15. April für PKW, Kombi und LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht.
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